Ich liebe Entschuldigungen! Vor allem dann, wenn sie auch wirklich von Herzen kommen und ernst gemeint sind. Deshalb habe ich mich auch so über die – äähh – „Entschuldigung“ unseres derzeit amtierenden Bundespräsidenten – äähh – „gefreut“.
Wie praktisch ist das doch! Ich habe etwas Grundlegendes falsch gemacht, habe keinerlei Einsicht in die Unrichtigkeit meines Tuns, aber ich entschuldige mich – und damit ist die Sache ja wohl abschließend geklärt. Wehe, wenn jetzt noch jemand wagt, mich oder mein Handeln in Frage zu stellen! Vor allem wenn die Entschuldigung mit so bedeutungsschwangeren Pausen gewürzt ist: „Es tut mir“ – Pause Pause Pause – „leid.“ Da kann ich doch gar nicht mehr anders, als an die unbedingte Aufrichtigkeit des Redners zu glauben!
Ich werfe Herrn Wulff gar nicht vor, dass er sein Haus auf die billigst mögliche Art finanziert hat. Das hätte wahrscheinlich jeder andere genauso gemacht. Ich werfe ihm auch nicht vor, dass er sehr gute private Kontakte zu diversen Unternehmern hat. Privat ist privat und sollte niemanden etwas angehen.
Was ich aber extrem unpassend finde, ist die Art und Weise wie Herr Wulff mit der ganzen Affäre umgeht. Wer wissentlich und willentlich die Unwahrheit sagt und auch auf wiederholtes Nachfragen immer nur so viel zugibt, wie man ihm aktuell gerade nachweisen kann, hat für mich jeglichen Kredit als moralische Instanz verspielt. Leider ist das bei der politischen Kaste zur Normalität geworden. Jeder ist nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht, die (von den Politikern selbst gemachten) Gesetze gelten selbstverständlich für alle Bürger, aber nicht für Politiker (die Annahme eines Geschenks im Wert von mehr als 30,- Euro muss versteuert werden, ein verbilligter Privatkredit, bei dem ich 150.000 Euro gespart habe wird mit einer Entschuldigung abgetan) – und am Ende kommt noch eine fürstliche Entlohnung dabei heraus.
Warum muss ein Bundespräsident seine üppigen Bezüge auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt unverändert weiter erhalten – und das bis zu seinem Lebensende? Haben wir soviel Geld übrig, dass wir uns das leisten können? Schließlich gilt das ja für alle derzeit noch lebenden ehemaligen Bundespräsidenten auch noch (Köhler, Herzog, von Weizsäcker, Scheel). Grundlage dafür ist das „BPräsRuhebezG“, das mit gerade mal sieben Paragraphen zwar sehr kurz ist aber nichts desto trotz gewaltige Auswirkungen nach sich zieht. Jeder einfache Rentner wäre froh, wenn er nur einen Bruchteil davon bekommen würde…
„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“
(Augustinus, Kirchenlehrer 430 †)